Bahnprojekt S 21 – Veranstaltung der Feuerwehr Kernen i.R.

Auf der vor kurzem internen Veranstaltung der Feueurwehr Kernen  – die Öffentlichkeit war leider „ausgesperrt“, obwohl gerade die Bürger welche den ÖNPV nutzen davon betroffen sind – hieß es: stellvertretender Stuttgarter Feuerwehrchef redet Klartext! Bestimmte Personen blenden bewußt oder unbewußt (Unwissenheit?) wichtige Sachverhalte aus. Nachfolgend ein Schreiben vom Mitbürger Peter Müller an den Vorstand Pofalla der DB AG:

Sehr geehrter Herr Pofalla,
„Es ist wohl der schlimmste Albtraum für viele, die regelmäßig mit Bahnen unterwegs sind: Ein brennender Zug fährt an einer unterirdischen Haltestelle ein. Die Station füllt sich mit Rauch. Bahnfahrer müssen nun durch den Sicht und Atem raubenden Qualm den Weg nach draußen in Sicherheit finden. Dieses Szenario liegt den Planungen für den Brandschutz in Stuttgarts unterirdischen Haltestellen zugrunde.“
Nein – es geht nicht um STUTTGART 21, es geht um diverse unterirdische Haltestellen der Stadtbahn in Stuttgart.
In einem halbseitigen Artikel äußerte sich die Stuttgarter Zeitung am 04. Februar 2019 zu diesem Thema.
Aus brandschutztechnischen Gründen wollen SSB (Stuttgarter Straßenbahn AG) und Tiefbauamt in den kommenden Jahren an einigen unterirdischen Stadtbahnhaltestellen die jeweils abwärts führenden Rolltreppen entfernen, um die normalen Treppen und somit die Fluchtwege zu verbreitern.
Unter anderem schreibt Cedric Rehman von der StZ wörtlich: Rolltreppen gelten bei einem Feuer als ungeeignet für die Flucht. Zum einen dürften sie laut Verwaltung nicht als Fluchtweg angerechnet werden, da sie nicht fest eingebaut sind. Außerdem gibt es regelmäßig Reparatur- und Wartungsarbeiten bei Fahrtreppen. Sie wären in solchen Fällen gesperrt für eine Flucht. Zitat Ende.
Aber es geht noch weiter: Für die Stadtbahnhaltestelle Schlossplatz erachten die Experten Rauchschutzverglasungen auf Bahnsteigebene nicht als ausreichend.
An einigen Haltestellen werden die zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen bereits umgesetzt. So werden an den Haltestellen Börsenplatz und Neckartor derzeit Rauchschutzverglasungen installiert. Integrierte Türanlagen sollen verhindern, dass Qualm in die Fluchttreppen zieht. Auch die weiteren unterirdischen Haltestellen sollen in den folgenden Jahren Rauchschutzverglasungen mit integrierten selbstschließenden Türanlagen zum Schutz der Treppenhäuser erhalten.
Bei der Stuttgarter S-Bahn, die ja bekanntlich noch von der Deutschen Bahn AG betrieben wird, hat man derartige Brandschutzmaßnahmen in den letzten Jahren bereits umgesetzt und alle unterirdischen Haltestellen verfügen mittlerweile über mit Rauchschutzverglasung und automatischen Türen ausgestattete Treppenhäuser.
Daher wundert es mich schon, dass solche durchaus sinnvollen Maßnahmen beim Großprojekt STUTTGART 21 nicht einmal im entferntesten in Erwägung gezogen wurden. Auch dort werden täglich tausende Reisende von und zu den Bahnsteigen strömen, sehr wahrscheinlich sogar mehr, als an den U- und S-Bahnhaltestellen.
Dennoch werden dort offene Treppen geplant, die in keinster Weise vor Verrauchung geschützt werden. Auch die Treppenbreite dürfte sich in ähnlichen Bereichen bewegen, wie bei S- und U-Bahnstationen.
Womit begründet die Deutsche Bahn also diesen Widerspruch, der sonderbarerweise vom Eisenbahnbundesamt genehmigt wurde? Sind die Brandschutzvorschriften beim Fernverkehr etwa lockerer als bei U- und S-Bahnen?
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich finde es schon sehr seltsam, dass man bis zu 60 Jahre alte unterirdische Stationen aufwändig mit derartigen Brandschutzmaßnahmen nachrüstet und bei einen Neubau auf solche baulichen Sicherheiten von vorn herein verzichtet und sie nicht einmal ansatzweise einplant. Kann solch ein Bauwerk überhaupt Aussicht auf eine Betriebserlaubnis haben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir erklären würden, warum die Brandschutzmaßnahmen bei STUTTGART 21 gegenüber relativ kleinen Straßenbahnhaltestellen so minimal sind und auch nicht konform mit den neuesten Sicherheitsbestimmungen der EU, die unter anderem Rauchschutzverglasungen vorschreiben.
Bei Ihrem Willen zur Transparenz der DB dürfte das kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.