Gesammelte Argumente von BürgerInnen aus Kernen

  • „Ich bin für K21 (den Erhalt des Stuttgarter Kopfbahnhofs), weil es die kostengünstige Alternative zu S21 ist. Für K21 werden weniger Tunnelstrecken benötigt, d.h. deutliche Kostenersparnis gegenüber S21.“
    Heidi Lindstedt, Unternehmerin, Stetten
  • „Ich bin für den Erhalt und die Modernisierung des Kopfbahhofes, weil für die unteridische Variante bestehende (denkmalgeschützte), bestens funktionierende (www.test.de), barrierefreie und ressourcenschonende Infrastruktur zerstört wird und durch das Gegenteil ersetzt werden soll.“
    Bastian Schneck, Diplom Ingenieur, Stetten
  • „Ich bin für den Kopfbahnhof K21, der laut Stiftung Warentest der pünktlichste Kopfbahnhof in Deutschland ist. Er kann mit wesentlich geringerem finanziellen Aufwand als S 21, bei uneingeschränktem Bahnbetrieb, ohne jahrzehntelange Großbaustelle mit Lärm- und Schmutzbelastung der Bevölkerung und ohne Eingriffe in den Schloßgarten und das Stuttgarter Stadtbild, nach und nach, im Baukastenprinzip, modernisiert werden.“
    Ute Knobloch, Stetten
  • „Der Tiefbahnhof S21 besticht dadurch, dass man ihn außer durch Glaskuppeln, an deren Stelle einmal Jahrhundertalte Bäume standen, nicht sieht. Warum? Er ist vergraben. Für seine unterirdische Zuleitung benötigt er 66 km Tunnelröhren. Diese sind nicht nur extrem teuer, sondern 15 km davon führen durch die Gesteinsformation Gipskeuper. Dieser quillt bei Kontakt mit Wasser. Von 14 Tunneln, die man bisher durch dieses Gestein getrieben hat, sind 12 ständige Sanierungsfälle (z.B. Autobahntunnel Engelberg). Da der Tiefbahnhof nur 4 statt wie beim Kopfbahnhof 8 Zuleitungen aufweist, hätte jede Sanierungsperre eine katastrophale Auswirkung auf den Betriebsablauf. Deswegen: Beibehaltung von Deutschlands pünktlichstem Bahnhof, dem Stuttgarter Kopfbahnhof“.
    Michael Becker, Chemisch-technischer Assistent, Endersbach.
  • „Ende des 19. Jahrhunderts befasste man sich in Stuttgart mit der Verlegung des Kopfbahnhofes von der Bolzstraße zum heutigen Arnulf-Klett-Platz. In einem Gutachten mit einer Gegenüberstellung von Kopf- und Durchgangsbahnhof hieß es 1902: „Kopfbahnhöfe können ohne baulichen Aufwand schienenfreie Bahnsteigzugänge gewähren. Reisende bevorzugen Kopfbahnhöfe, die Bahnverwaltungen Durchgangsbahnhöfe“. Die damaligen Techniker kamen zu dem Ergebnis, dass sich auf Grund der Beschaffenheit des Talkessels schon 1845 die Anlage eines Kopfbahnhofes als naturgemäße Lösung aufgedrängt habe. Der Kopfbahnhof entsprach außerdem den Beförderungswünschen der Kunden, denn für 94% der Passagiere war Stuttgart End- oder Anfangspunkt einer Fahrt, nur 6% reisten durch. (Im Jahr 2010 hat sich die Zahl der Durchreisenden lediglich auf 10% erhöht!). Da Stuttgart für die meisten Strecken Zuganfangsbahnhof ist, die Fahrzeuge also am Bahnsteig bereitgestellt werden müssen, hatte und hat ein Durchgangsbahnhof in betrieblicher Hinsicht keine Berechtigung. Fazit: auch nach über 100 Jahren hat sich an den Gegebenheiten so gut wie nichts geändert. “
    Jürgen Horan, Vorruheständler, Stetten.
  • „Dieser Tage wurde uns nach einer Bestandsaufnahme der neuen Regierung verkündet, dass Baden-Württemberg offenbar wesentlich höher verschuldet ist als bisher angenommen. Damit ist es noch unsinniger und noch weniger vertretbar als bisher geworden, Gelder für das Prestigeobjekt S21 auszugeben, denn diese fehlen bei wirklich notwendigen Aufgaben. Der Kuchen kann schließlich nur einmal verteilt werden.“
    Bärbel Beurer, Verwaltungsangestellte