Anhydrit – Und was hat das mit Stuttgart21 zu tun

Nachfolgend  Auszüge aus dem streng geheimen Gutachten der Deutschen Bahn von KPMG & Basler. Das Gutachten hätte nie veröffentlicht werden dürfen, wurde aber geleakt und löste eine nicht abzunehmende Diskussion aus.

Hier ein paar Auszüge aus dem KPMG-Gutachten, immer da, wo Anführungszeichen sind:

Den in Stuttgart extrem schwierigen Untergrund  im Allgemeinen und Anhydrit oder „Gipskeuper“ im Besonderen betreffend  ist das Dokument von KPMG und Basler für Trüffelschweine eine echte Fundgrube. Rund zehn Seiten des – ansonsten eher dünnen, und in der Substanz (ohne Anhang, Abkürzungsverzeichnis und Zusammenfassung) nur rund 100 Seiten starken  – Gesamttextes widmen sich dem Aspekt Anhydrit. Ausdrücklich schreiben KPMG und Basler, dass das Risiko, das mit dem Untergrund verbunden sei, seitens der DB AG  deutlich „unterbewertet“ worden sei (S.46). Obgleich es eigentlich ein Muss sei, dass es bei den Tunnelbauarbeiten im Anhydrit-Bereich „keinen Wasserzutritt“ gibt, habe man „bei einer Begehung am 17. August 2016“ eben dies festgestellt: „Wasserzutritte“ (S. 46). Im Dokument wird festgestellt: „Die Erfahrung zeigt, dass ´Tunnelbau ohne Wasser´ nicht möglich ist“. Insofern halte man es „nicht für realistisch, dass das Quellen des Anhydrit mit absoluter Sicherheit  vollständig vermieden werden kann“. (S. 46) Komme es  dann zu „Anhebungen von mehr als 10 Zentimetern“, dann müsse – schwups! – der entsprechende Tunnel „neu gebaut“ werden. Ein entsprechendes „Ereignis“ könne „vom Zeitpunkt des Ausbruchs“ (der erste Tunnelbohrungen) „bis hin zur kommerziellen Inbetriebnahme eintreten“. Wobei das KPMG-Team hinzufügt: „Spätere Zeitpunkte werden nicht betrachtet.“ (S. 49) Was also nach einer Inbetriebnahme der S21-Bauten so alles im S21-Tunnel zum Heiligen Anhydrit passieren kann, das interessiert KPMG & Basler schon gar nicht.

Und ganz treu- und offenherzig steht da auf Seite  52f: Es gebe „keine bautechnische Lösung, welche eine risikofreie Nutzung [der S21-Tunnelbauten; W.W.] über Jahrzehnte […] zuverlässig sicherstellen kann.“ Oder: „Der Bauherr muss sich bewusst sein, dass bei jedem Tunnel im Anhydrit inhärent ein im Ingenieurbau unüblich großes Risiko für die Bautauglichkeit besteht.“ Es könne sogar dazu kommen, dass sich „Tunnelröhren als Ganzes […] anheben“.  Insofern erachte man „die diesbezügliche Problemerfassung“ (also die Darstellungen des Auftraggebers und die damit verbundenen Kostenschätzungen) „als nicht ausreichend“. (S.17)

Wobei dann auch hier das Abwiegeln auf dem Fuße folgt. So stellen KPMG & Basler in diesem Zusammenhang zwar fest, es werde dann zwar auch an der Oberfläche zu  Erdbewegungen kommen. Das werde dann auch weitere „Gebäudesanierungen“ erforderlich machen. Doch diese seien „auskunftsgemäß“ durch Versicherungen der Deutschen Bahn AG „abgedeckt“. Diese dann möglicherweise einstürzenden Neu- und Altbauten  verursachten dann also  keine gesonderten, bei den S21-Kostenplan zu veranschlagenden Kosten.

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