Stilllegung Kopfbahnhof juristisch fragwürdig

Der Stettener K21-Aktivist Jürgen Horan schreibt zur geplanten Aufgabe des Gleisvorfeldes und dessen Überbauung mit Büros: “ Wegen Stilllegung des Kopfbahnhofes bekommt die Deutsche Bahn AG demnächst weitere juristische Probleme. Nach der Bahnreform, mit der die Bundesbahn zur Aktiengesellschaft wurde, wollte die Politik verhindern, dass der neue Konzern sich allzu leichtfertig unrentabler Strecken erledigt und das Netz ausdünnt. Dazu heisst es im Gesetz über das Allgemeine Eisenbahnnetz (§ 11+23): Stationen und Strecken müssen ausgeschrieben werden, wenn die Bahn selbst keinen Bedarf mehr dafür sieht. Findet sich ein Interessent, der die Anlagen übernehmen will, ist keine Stilllegung mehr möglich und dem neuen Betreiber sind Bahnhöfe und Strecken zu übergeben. Genau das will die vor kurzem gegründete Stuttgarter Netz AG erreichen, in der u.a. private Güterbahnen vertreten sind. Sie will Kopfbahnhof und Gleise weiter betreiben, denn im
geplanten Tiefbahnhof können z.B. keine Dieselzüge mehr einfahren. Ein Rechtsgutachten des Wissenschaftl. Dienstes des Bundestages besagt: Stilllegung und Entwidmung der bestehenden Bahnanlagen werden nicht vom Planfeststellungsbeschluss des Tiefbahnhofes erfaßt und sind in eigenständigen Verfahren zu prüfen. Dies könnte in der Konsequenz bedeuten, dass der Kopfbahnhof erhalten bliebe.“
Unser nächstes Treffen: Mi, 21.9.
20 Uhr, TV-Heim Stetten. TOPs: Vorbereitung der Informationsveranstaltung „Demokratie 21“ vom 29.9. bis 1.10. in Winnenden + Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“ im Schlosspark am 30.9.. Gäste sind immer herzlich willkommen.

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