Barrierefreiheit

Vorbildgemeinde Barrierefreiheit

In den letzten Jahren hat sich Kernen immer mehr in Richtung Mustergemeinde Barrierefreiheit entwickelt. Ein wichtiger Teilbereich dabei sind die Nullabsenkungen an Überwegen. Von allen Menschen mit Behinderungen, Rollstuhl- und RollatorfahrerInnen, Menschen, die mit Kinderwagen oder mit Gepäck unterwegs sind, wird diese Entwicklung sehr gelobt. Doch die Situation ist verbesserungsfähig.

Deshalb hat K21 Kernen einen Rundgang in Stetten gemacht, um die noch zu verbessernden Stellen aufzulisten. Diese Liste wird nun der Gemeinde übermittelt, damit sie bei der nächsten Sitzung des „Arbeitskreis Barrierefreiheit“ diskutiert werden kann.

Wir veröffentlichen Auszüge aus dieser Aufstellung

Begonnen haben wir den Rundgang bei der Werkstatt der Remstalwerkstätten in der Mercedesstraße. Dort arbeiten über 100 Menschen mit Behinderungen. Viele gehen zu Fuß zur Arbeit und wieder zurück. Für diese FußgängerInnen gibt es eine gefährliche Stelle direkt vor der Werkstatt. Hier müssen sie die Frauenländerstraße überqueren. Es kam dort bereits zu einem Beinahe-Unfall. Hier sollte ein Fußgängerüberweg (FGÜ) angelegt werden. Nun heißt es seither, dass in Tempo 30 Zonen keine FGÜs angelegt werden dürfen. Aber es gibt eine Sonderregelung. Wir zitieren aus einem Vortrag von Gerhard Scholl von der Obersten Straßenverkehrsbehörde Baden-Württemberg: „ FGÜ kommen in Tempo-30 Zonen bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen, die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle überqueren, unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen und bei Haltestellen grundsätzlich in Betracht, wenn anders ein Schutz nicht erreichbar ist.“

Siehe Webseite des Verkehrsministeriums www.vm.baden-württemberg.de, Suchbegriff „Fußgängerfreundlich über die Straße“ eingeben.

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