Klatschende Gerichts-Ohrfeige für die Deutsche Bahn

Mit Urteil vom 15.12.11 (Az: 5 S 2100/11) hat der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auf eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) festgestellt, dass die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Was heißt dieses Juristendeutsch? Ganz einfach: die Fällung der Bäume nach dem brutalen Polizeieinsatz vom 30.9. und die anschließende Einrichtung der Bauten und Rohre fürs Abpumpen des Grundwassers waren illegal und müssen sofort eingestellt werden. Daraufhin hat der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle mit den Worten: „Wir schützen nur rechtmäßige Arbeiten“ den für diese Woche geplanten Polizeieinsatz im Park abgeblasen. Wir sind sicher: das wird nicht das letzte Urteil gegen die Bahn sein, da liegen noch mehr juristische Leichen im Keller. Deshalb wäre es an der Zeit, dass die GRÜN-ROTE Regierung einen kompletten Baustopp verhängt bis alle rechtlichen (und finanziellen) Fragen geklärt sind und dass sie sich nicht länger von der Bahn austricksen und über den Tisch ziehen lässt. In einem Offenen Brief der Parkschützer vom 30.12.12 an W. Kretschmann heißt es: „In den letzten Monaten und gerade im Vorfeld der Volksabstimmung (VA) haben Sie immer wieder geäußert, dass Sie sich von der Bahn nicht erpressen lassen wollen – genau diesen Vorsatz müssen Sie nun der Bahn gegenüber durchsetzen. Dafür sind Sie Ministerpräsident.“
Apropos Landesregierung: unser nächster Vortrag befasst sich mit dem Verhalten des Verkehrsministeriums vor der VA. Di, 24.1., Alexander Käck „Grüne Chronologie des Nichtstuns“. Unser nächstes Treffen: Mi, 18.1., 20 Uhr, TV-Heim Stetten.

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