Erneuter Zensurfall im Mitteilungsblatt Kernen

Der Beitrag für K21 Kernen für das MB 09-2023 wurde zensiert, mit der Begründung, dass in Vereinsbeiträgen keine politischen Äußerungen erlaubt seien. Obwohl Berichte über Veranstaltungen eigentlich zulässig sind.

K21 Kernen für Mitteilungsblatt Kernen Nr. 09-23 vom 1.3.23 Rückblick Reicherter

Rückblick auf Vortrag „Luågåbeidl GmbH & Co KG“

Vergangene Woche, am 24.2., war Dieter Reicherter aus Althütte vor 50 ZuhörerInnen in der Glockenkelter zu Gast. In einem spannenden – und durchaus auch unterhaltsamen Vortrag – trug er Passagen aus den von ihm herausgeklagten Unterlagen zu den Geschehnissen um den brutalen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlosspark am 30.9.2010 vor. Herr Reicherter, ein ehemaliger Staatsanwalt und Richter am Landgericht Stuttgart, war an diesem „Schwarzen Donnerstag“ per Zufall im Park und wurde von den eingesetzten Wasserwerfern, die eine friedliche Demonstration von SchülerInnen auseinandertrieben, „getauft“. Dies erschütterte sein Verständnis von Rechtsstaat und Gerechtigkeit derart, dass er wissen wollte, wer denn dafür verantwortlich gewesen sei.

Ab hier zensiert:

Aus den jetzt vorliegenden Papieren ergab sich dann tatsächlich, dass der damalige Einsatz sehr wohl im Staatsministerium geplant und orchestriert worden war, obwohl der damalige Ministerpräsident Mappus dies im 2011 eingesetzten Untersuchungsausschuss des Landtages immer kategorisch bestritt. Und alle Verantwortung der Stuttgarter Polizeiführung zuschob. (Der damalige Polizeichef Stumpf wurde als „Bauernopfer“ dann auch in den Ruhestand geschickt, da er die Verantwortung für den Einsatz übernommen und sich deshalb der „fahrlässigen Körperverletzung im Amt“ schuldig gemacht hatte).

Mit den Dokumenten wurde nun nachgewiesen, dass MP Mappus im Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit gesagt hatte. Das wäre strafrechtlich relevant gewesen, wenn, ja wenn die Regierung Kretschmann es nicht geschafft hätte, die Herausgabe insgesamt fast 10 Jahre lang zu verzögern. Die Verjährungsfrist für Falschaussagen vor Gericht (und im Mappus-Fall in einem Untersuchungsausschuss des Landtages, der dem Gericht gleichgestellt ist) beträgt fünf Jahre! (Forts. folgt)

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