K21 für Miteilungsblatt Nr. 05-23 für 01.02.2023
Bei den Diskussionen über Barrierefreiheit kommt es oft vor, dass diese
nur darauf beschränkt wird, dass Menschen mit Rollator oder Rollstuhl
sich einfacher im öffentlichen Raum bewegen können. Also z.B. beim
Einstieg in Bus oder Bahn, beim Überqueren der Straße oder beim Zugang
zu öffentlichen Gebäuden und Geschäften/Arztpraxen.
Barrierefreiheit umfasst aber noch viel mehr. Dazu gehören dann auch
(amtliche) Formulare, die so abgefasst sind, dass sie beim ersten Lesen
verstanden werden können. Nicht nur von Menschen mit Einschränkungen,
sondern auch diejenigen, die Deutsch nicht als Erstsprache haben. Auch
der einfache Zugang zu Webseiten, sei es von Behörden (z.B. Finanzamt)
oder von Firmen gehört mit dazu.
Gerade um diesen letzten Bereich kümmert sich seit einiger Zeit das Büro
für Leichte Sprache der Diakonie Stetten. Dieses Büro bietet sowohl
Privatpersonen, Firmen und Behörden an, (schwierige) Texte in Leichte
Sprache zu übersetzen.
Die Leichte Sprache hat verschiedene Regeln: Nur kurze Sätze. Nur mit
einer Aussage. Nur Aktivsätze. Vermeidung der Möglichkeitsform
(Konjunktiv).
Nach Möglichkeit sollen die Texte dann durch Menschen mit
Lernschwierigkeiten auf ihre Verständlichkeit geprüft werden.
(Ähnliche Regeln gibt es dann auch bei der „Einfachen Sprache“).
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite
www.leichte-sprache-buero.de.
Unsere nächsten Veranstaltungen
Im Februar freuen wir uns auf zwei Veranstaltungen.
Am Freitag, 24.2. (19:30 Uhr in der Glockenkelter) ist der ehemalige
Richter Dieter Reicherter zu Gast, mit seinem Vortrag „Luagabeidl GmbH &
Co“.
Und am Sonntag, 26.2. um 11 Uhr kommt der Römer Hagen von Ortloff zu
einer Matinée in die Glockenkelter und spricht über sein Leben und seine
Begeisterung fürs Bahnfahren.
Bitte Termine vormerken.