Vereinsförderung für K21?

K21 Kernen für Mitteilungsblatt Kernen 03-2023 vom 18.01.2023 Vereinsförderung

Vor Weihnachten beschloss der Gemeinderat neue Förderrichtlinien für die
ortsansässigen Vereine. Eine wesentliche Vorschrift der neuen
Richtlinien besagt, dass die auf 105 Euro im Jahr erhöhte Grundförderung
nur eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gute
kommt. Für alle anderen – so wie K21 – gilt, dass sie, um eine Förderung
zu bekommen, einen extra Antrag an den Gemeinderat stellen müssen und
dieser dann darüber entscheidet.
Diesen Antrag haben wir nun letzte Woche gestellt. Mit folgender
Begründung: „Der Verein K21 Kernen wurde im Februar 2011 gegründet, hat
20 Mitglieder und hat laut §3 seiner Satzung folgende Ziele: „Zweck des
Vereins ist die Förderung der Umweltbildung mit besonderem Schwerpunkt
auf der Verbesserung des Ansehens und der Zukunftsfähigkeit des
Öffentlichen Personennahverkehrs in Kernen und der Region“
In diesem Sinne beschäftigt sich K21 mit allen wesentlichen Verkehrs-
und Mobilitätsthemen: Verbesserung des ÖPNV, insbesondere Busse und
Bahnen, Barrierefreiheit in Bus und Bahn (hier insbesondere die
Barrierefreiheit an den Bahnsteigen der S-Bahn in Rommelshausen und
Stetten-Beinstein und die Barrierefreiheit für Menschen mit Handicaps im
Fußgängerverkehr und beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden in der
Gemeinde), mit der Verbesserung des Radverkehrs (z.B. Einsatz für den
Radschnellweg Schorndorf-Stuttgart). Und vieles andere mehr. Zu diesen
Themen organisiert K21 auch Aktionen wie Infostände und Vortrags- und
Filmveranstaltungen. Über seine Aktivitäten berichtet der Verein
regelmäßig im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kernen. Gerne kommen wir in
eine Sitzung des Verwaltungsausschuss, um dort weitere Auskünfte über
unsere Aktivitäten zu geben, die unserer Meinung nach eine
Sonderförderung begründen.“
Wir sind gespannt, wie unser Antrag entschieden wird.

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