Fahrverbote für Dieselautos?

Grad noch mal davongekommen
Am 22.2. beriet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über mögliche Fahrverbote für Diesel-Autos. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte u.a. die Stadt Stuttgart verklagt, die Luftreinhaltepläne so zu verändern, dass die Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden. In Stgt. und Düsseldorf hatte sie damit Erfolg: Dort urteilten die Verwaltungsgerichte, dass Fahrverbote dafür in Betracht kämen. Dagegen legten die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Sprungrevision beim obersten Verwaltungsgericht ein. Darüber wurde nun beraten. Allerdings gab es noch kein Urteil, das wird für den 27.2. erwartet. Der Vorsitzende Richter sagte, es gehe in der Verhandlung darum, ob Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht um die vielfältige Problematik des Diesels. Die Länder (u.a. Baden-Württemberg) sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH meinte, dass Fahrverbote nach geltendem Recht möglich seien. Wenn Leipzig das Stuttgarter Urteil bestätigt, wird es demnächst Fahrverbote geben. Und die Autoindustrie würde gezwungen sein, endlich die Diesel-Fahrzeuge, wo die EU-Norm nicht erfüllen, nachzurüsten. Entsprechend groß ist der Druck der Autolobby auf Politik und Justiz. Es wird spannend, wie es ausgeht.
Vortrag „Betonintensive Großprojekte“
am Mi, 7.3.2018 um 19 Uhr kommt  Karlheinz Rößler aus München zu einer Veranstaltung in das Kulturhaus Schwanen in Waiblingen. Sein Thema: „Betonintensive Großprojekte und Erdüberhitzung am Beispiel Stuttgart 21“. Die Klimaauswirkungen beim Bau von Großprojekten ist ein völlig vernachlässigter Gesichtspunkt, auf den der bekannte Verkehrswissenschaftler eingeht. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht.
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