Baumfällungen im Rosensteinpark Febr. 2018 und Juchtenkäfer

Nicht nur in der Stuttgarter Presse sondern auch in der Landesschau des SWR (besser bekannt als „Spätzlessender“) wurden  groß Berichte seitens der Deutschen Bahn übernommen in denen den S21-Gegnern unterstellt wurde Juchtenkäferkot usw. gezielt dort plaziert zu haben um die Baumfällungen zu verzögern. Hier ein Leserbrief von Herrn Dieter Reicherter (ehemals Vorsitzender Strafrichter am Landgericht Stuttgaart nun im Ruhestand) welcher  an die Redaktion StZ/StN gerichtet ist:

Sehr geehrter Herr Gayer,

Ihr Kommentar „Bärendienst an den Parkschützern“ in der Ausgabe vopm 17./18.2.2018 soll nicht unwidersprochen bleiben. Verräterisch ist ihr Satz: Denn spätestens seit dieser Woche dürfte klar sein, daß Käfer- und Kefer-Freunde gleichermaßen mit gezinkten Karten gespielt haben“

Wer hat Ihnen diese Eingebung eingegeben? Der Geist aus der Flasche? Oder selbst gezinkte Karten? Allen Ernstes: Wieso sollte ein S-21-Gegner eine Flasche mit Überresten seltener Käfer in einem Baum versteckt haben? Hat er sich dabei überlegt, die Naturspezialisten, di die Baumfällungen begleiten, würden davon ausgehen, die Käfer hätten sich in die Flasche geflüchtet und sich mit dieser Flasche im Baum versteckt? Nach dem Bericht von Herrn Obst standen doch ganz andere Bäume im Verdacht, Juchtenkäfer zu beherbergen. Die entsprechenden Untersuchungen liegen einige Jahre zurück. Der Planfeststellungsbeschluß und die Ausführungsbestimmungen haben schon vor Jahren die entsprechenden Auflagen bezeichnet. Die Anträge an die EU wurden schon vor längerem gestellt und jetzt positiv beschieden. Was also könnte das Motiv eines Projektgegners sein und wie soll er an die Überreste gekommen sein? Und wie lange soll der Käferkot an der Baumrinde den Umwelteinflüssen und dem Frost getrotzt haben?

Nein! Wenn man schon ohne gesicherte Fakten Spekulationen befeuert, dann müsste man doch zunächst recherchieren, wer Glegenheit hatte, an diese Käferreste zu kommen, und wer ein Motiv für die Tat hatte. Also müssten Sie zunächst klären, wo die Juchtenkäferlarven und sonstige Insektenteile gebleiben sind, die bei den Baumfällungen im Schloßgarten am 30. September/01. Oktober 2010 und am 14.2.2012 gesichert wurden, und wer jetzt Zugang zu diesen hatte. Oder könnte es sein, daß die jetzt gefundenen traurigen Überreste bei den Vorbereitungen für die Fällungen im Rosensteinpark von damit Beauftragten gefunden und versteckt wurden, um Probleme zu vermeiden? Und dann müssten Sie sich fragen, wer ein Interesse haben könnte, den Projektgegnern Manipulationen in die Schuhe zu schieben. Etwa die Bahn, um jahrelange Verzögerungen und immense Baukostensteigerungen zu vertuschen? Übrigens: Wenn die Bahn seit vielen Jahren Probleme und Auflagen beim Schnutz der Eidechsen kannte und sich nicht darum scherte, darf sie sich nicht darüber beklagen, wenn es jetzt mit Hektik schwierig und teuer wird.

Wie gesagt, es geht nur ums Spekulieren und nicht um gesicherte Tatsachen. Dann bitte ich aber, den bösen Schein zu vermeiden, zumal ein zeitlicher Zusammenhang mit unserer Anzeige gegen die Bahnverantwortlichen wegen Untreue in Milliardenhöhe nicht zu übersehen ist. Bekanntlich hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Bahn AG im Januar 2018 beschlossen, ohne gesicherte Finanzierung und trotz der immensen Unwirtschaftölichkeit und der baulichen Risiken des Projekts Stuttgart 21 dieses fortzusetzen. Leidtragende sind die Steuerzahler und die Bahnkunden.

Und noch etwas: Gesetze sind dazu da, sie zu befolgen, sagt ein lateinischer Spruch. Niemand hat die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, die strengen Artenschutzbestimmungen gesetzlich zu regeln. Aber wenn schon diese Vorschriften rechtswirksam sind, gelten sie für normale Bürger wie für staatliche Stellen. Und dann geht es nicht an, über ihre Anwendung nach Belieben zu entscheiden oder sie zu mimssachten. Genau wie bei den gesetzlichen Vorschriften zu Feinstaub- und Stickoxidwerten Grenzwerte nicht folgenlos überschritten werden dürfen. Und genau wie ein begtrunkener Autofahren sich nicht darauf berufen kann, er habe die Promillegrenze nur um wenige Zehntel Promille überschritten und verdiene es, im vergleich zu besoffeneren Autofahrern straflos zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen  Dieter Reicherter   Althütte

 

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