Anmerkungen zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.Juli 2017

Spektakulär war kürzlich die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zur Klage der Deutschen Umwelthilfe wg. Fahrverboten. Richter Wolfgang Kern las Politik und Wirtschaft die Leviten. Er bezeichnete Fahrverbote als „derzeit einzige geeignete Maßnahme“, schädliche Stickoxide „schnellstmöglich zu verringern“. Dabei berief er sich auf das Grundgesetz. Dort steht klar im Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und daher seien auch Fahrverbote schon ab 2018 „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt unverhältnismäßig“, so Kern, „weil die Gesundheit der Bevölkerung höher einzuschätzen“ sei als das Recht auf Eigentum und die Handlungsfreiheit der Autobesitzer. Päng. Eine Klatsche für alle Gläubigen, die den Gott Auto-Individualverkehr anbeten.
Zitat aus dem Urteilspruch:  “ Der bereits seit über 7,5 Jahren andauernde rechtswidrige Zustand der erheblichen Überschreitung der Stickstoffoxid-Immisionsgrenze in der Umweltzone Stuttgart um mindestens 2,5 Jahre (bis 2020) durch ein Festhalten an der Nachrüstlösung zu verlängern würde die Planbehörde (Anmerkung: Landesregierung) in ganz erheblichem Maße gegen ihre gesetzliche Verpflichung zur schnellstmöglichen Minimierung der gesundheitlichen Luftverunreinigungen und – da der Planungsbehörde der völlig unzureichende Wirkungsgrad der Nachrüstungslösung bekannt ist – auch in voller Kenntnis dieser unstreitigen Sachlage gegen ihre Handlungsverpflichten verstoßen“ – und eine weitere Passage aus dem Urteil:  „Alle anderen von der Planungsbehörde in acht gezogenen Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsverbote nach Kfz-Kennzeichen, City-Maut, Nahverkehrsabgabe und sog.
Nachrüstung) sind von ihrem Wirkungsgrad nicht gleichwertig“     zitat Ende
Bei der Diesel-Affäre geht es um eine seit  Jahren andauernde systematische Trickserei der  Autoindindustrie. Mit dem Ziel, klare gesetzliche Vorgaben zu umgehen, um höhere Profite zu machen. Diese Machenschaften wurden von einflussreichen Politikern unterstützt, behördliche Kontrollen zu Lasten der Bevölkerung vernachlässigt. Wie es dazu kommen konnte, wird deutlicher, wenn wir uns die Spenden der Autoindustrie an die Parteien angucken: Daimler + BMW überwiesen von 2011-15 an die CDU insg. 1,4 Mio, 924 Mio an die SPD und 323 Mio € an die Grünen. (Quelle: Bundestag). Kein Wunder braucht unser Minischderpräsident „a kscheids Audo“.
Was heißt das für uns in Kernen? Die Fahrverbote werden kommen. Dann können Sie mit Ihrem Diesel nicht mehr nach Stgt zur Arbeit fahren. Umsteigen auf die S-Bahn? Jetzt schon rappelvoll und chronisch unzuverlässig. Aber es hilft nichts: wir müssen den ÖPNV ausbauen. Von daher war es z.B. kontraproduktiv, dass unser GR 2016 beschlossen hat, ab 2019 die Linie 116 (Stetten-Endersbach) einzustellen. Wir werden sie noch brauchen.
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